Handlungsfeld 3: Verhältnisprävention gesetzgeberisch fördern und in den verschiedenen Lebenswelten implementieren

Moderation: Prof. Dr. Hajo Zeeb, Bremen

Priorisierte Maßnahmen

  • Steuerliche Anreize und strukturelle Maßnahmen (z.B. Städteplanung) für gesundheitsförderliches Verhalten konsequent ausbauen 
  • Den Kindergesundheitsschutz durch Werbeverbote für gesundheitsschädliche Produkte stärken

Einordnung und Begründung

Als Bundestagsabgeordnete habe ich Anfang der 2000er-Jahre den fraktionsübergreifenden Gruppenantrag für ein bundeseinheitliches Rauchverbot unterstützt. Prävention ist ein Thema, bei dem in den Parlamenten fraktionsübergreifend zusammengearbeitet werden sollte!

Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende, AOK-Bundesverband

Im Bereich der Verhältnisprävention gibt es eine Reihe an wissenschaftlich erprobten Maßnahmen, die in anderen Ländern umgesetzt werden (vgl. Public Health Index).

In Deutschland könnte aktuell die akute Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung ein „Window of Opportunity“ bieten, das – ähnlich wie einst die Alkopop-Debatte – parteiübergreifende Schritte ermöglichen könnte. Entscheidende Erfolgsfaktoren sind das Vorhandensein von breit aufgestellten Bündnissen, überparteilichen Initiativen sowie Einzelpersonen, die bestimmte Themen entschieden vorantreiben.

Best-Practice: Einführung der Alkopop-Steuer

Die Alkopop-Steuer wurde in Deutschland 2004 als Sondersteuer auf alkoholhaltige Süßgetränke eingeführt, um insbesondere den Konsum bei Jugendlichen zu verringern. 

Die Netto-Mehreinnahmen aus dieser Steuer sollten für die Prävention genutzt werden.

Mehrere Faktoren begünstigten die Einführung der Steuer: 

  • ein klar identifiziertes Gesundheitsproblem bei einer vulnerablen Zielgruppe, 
  • eine hohe mediale und gesellschaftliche Aufmerksamkeit,
  • der Fokus auf ein klar abgrenzbares Produkt (Alkopops) sowie 
  • die Einbettung der Steuer in ein umfassenderes Jugendschutzpaket.

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