Zwei Preise mit NCPC-Gravur auf silbernem Metall mit Holzfuß stehen nebeneinander.

Deutscher Preis­ für ­Krebspräventions­forschung

Der Deutsche Preis für Krebspräventionsforschung wird seit 2021 alle zwei Jahre vom Deutschen Krebsforschungszentrum DKFZ verliehen. Ausgezeichnet werden sowohl arrivierte als auch junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für herausragende Leistungen in der Krebspräventionsforschung.

Dotierung und Preisverleihung

Der Deutsche Preis für Krebspräventionsforschung wird in zwei Kategorien vergeben. Ein mit 25.000 Euro dotierter Preis würdigt herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich über viele Jahre mit exzellenten Leistungen auf dem Gebiet der Krebspräventionsforschung verdient gemacht haben.

Der Nachwuchspreis in Höhe von 5.000 Euro richtet sich an Forschende, die sich innerhalb von zehn Jahren nach Abschluss ihrer Promotion durch innovative wissenschaftliche Projekte im Bereich der Krebsprävention auszeichnen. Beide Preisgelder sind zweckgebunden und fließen in die Fortführung der wissenschaftlichen Tätigkeit der Preisträgerinnen und Preisträger.

Gestiftet wird der Deutsche Preis für Krebspräventionsforschung von der Manfred Lautenschläger-Stiftung gGmbH. Die Verleihung findet im Rahmen des Deutschen Krebsforschungskongresses statt.

Auswahlverfahren und Kriterien

Die Preisträgerinnen und Preisträger werden durch ein internationales wissenschaftliches Gremium ausgewählt.

Bewertet werden:

  • besondere wissenschaftliche Originalität
  • exzellente Qualität der Forschungsarbeiten
  • hohes Potenzial der Nominierten für Fortschritte in der primären, sekundären oder tertiären Krebsprävention

Besonders willkommen sind Vorschläge, die weibliche Forschende als Kandidatinnen benennen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Vorschlags­berechtigte

Die Preise werden auf Vorschlag Dritter vergeben. Eigenbewerbungen sind ausgeschlossen. Vorgeschlagen werden können Forschende, die an universitären und außeruniversitären (Forschungs-)Einrichtungen in Deutschland tätig sind.

Vorschlagsberechtigt sind 

  • die Deutsche Krebsgesellschaft, 

  • die Deutsche Krebshilfe, 

  • die Fraunhofer-Gesellschaft, 

  • die Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, 

  • die Max-Planck-Gesellschaft, 

  • der Medizinische Fakultätentag, 

  • die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina sowie 

  • die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz.

Die Vorschlagsberechtigten können sowohl für den Preis für arrivierte Forschende als auch für den Nachwuchspreis jeweils bis zu drei Nominierungen einreichen. Außerdem ist es in diesem Rahmen möglich, frühere Vorschläge zu wiederholen.

Bisherige Preisträger:innen

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