Moderation: Prof. Dr. Ute Mons, Heidelberg
Priorisierte Maßnahmen
- Eine systematische Gesundheitsfolgenabschätzung in allen Gesetzgebungsprozessen einführen
- Rolle der „Berichterstatter:in für Prävention“ in allen parlamentarischen Fraktionen einführen und spiegelbildliche Koordinationsstrukturen in Ministerien schaffen
Einordnung und Begründung
Der vielfach empfohlene Health-in-All-Policies-Ansatz ist in der deutschen Politik bislang nicht verbindlich verankert. Um Krebsprävention, idealerweise eingebettet in einen übergreifenden Ansatz der Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung, systematisch in allen relevanten Politikfeldern zu berücksichtigen, braucht es jedoch eine verbindliche Gesundheitsfolgenabschätzung in allen Gesetzgebungsprozessen. Eine solche Gesundheitsfolgenabschätzung würde die Co-Benefits zwischen Politikbereichen sichtbar machen, wie beispielsweise der Zusatznutzen einer gesunden Bevölkerung für eine leistungsfähige Wirtschaft, und so die gemeinschaftliche Verantwortung für die Bevölkerungsgesundheit fördern.
Vonseiten des Parlaments braucht es dafür klare Verantwortlichkeiten und verbindliche ressortübergreifende Koordinierungsstrukturen. Ein Ansatz könnte darin bestehen, in den parlamentarischen Fraktionen jeweils die Rolle einer/eines „Berichterstatters/in für Krankheitsprävention“ einzuführen.
Auf Regierungsseite sollten spiegelbildlich klare Verantwortlichkeiten in den Ministerien eingerichtet und ressortübergreifende Zuständigkeiten geklärt werden, um Krankheitsprävention als Querschnittsaufgabe zu verankern und Silodenken aufzubrechen.
Best-Practice: Gesundheitsregionenplus in Bayern
Das bayerische Modell der Gesundheitsregionenplus bringt die relevanten Akteure aus den Bereichen Gesundheitsförderung, medizinischer Versorgung, Prävention und Pflege in einem regionalen Netzwerk zusammen – im Schnitt über 100 je Region. So können die Angebote besser auf die Bedürfnisse vor Ort zugeschnitten und Doppelstrukturen vermieden werden. Die Gesundheitsregionenplus haben bereits zahlreiche Projekte angestoßen, etwa HPV-Informationsangebote an Schulen oder Initiativen zum UV-Schutz und zur Hautkrebsprävention.
Die Gesundheitsregionenplus schaffen Synergien und bringen die richtigen Akteure an einen Tisch“, sagt Dr. Alexander Steinmann vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention. Das Modell zeige, wie Prävention vor Ort wirksam organisiert werden kann. Jede Gesundheitsregionplus ist mit einer koordinierenden Stelle am Gesundheitsamt ausgestattet.
Wichtig wäre, vergleichbare Netzwerkstrukturen bundesweit zu etablieren, langfristig zu stärken und sie mit Forschung zu verknüpfen, so dass präventive Maßnahmen systematisch auf ihre Wirksamkeit hin evaluiert und optimiert werden können.
- Vernetzung von im Schnitt über 100 professionellen Akteuren je Region
- Steigende Anzahl an Projektinitiierung und -umsetzung im Handlungsfeld Gesundheitsförderung und Prävention von 338 zugeordneten Maßnahmen 2022 auf 743 Maßnahmen 2025. Die Projekte sind in einer Datenbank öffentlich abrufbar.
- Je nach regionalem Bedarf Angebote zur Krebsprävention wie HPV-Informationsangebote an Schulen, Initiativen zur Hautkrebsprävention durch UV-Schutz oder zur Brustkrebsfrüherkennung.
- Kommunale Verantwortung / politische Steuerung (Landräte/Oberbürgermeister als Netzwerkvorsitzende)
- Verbindliche, sektorenübergreifende Zusammenarbeit aller relevanten Akteure aus Gesundheit, Pflege und Prävention
- Jeweils eine versteigte, hauptberuflich steuernde Stelle am Gesundheitsamt zur regionalen Vernetzung und Koordination
- Regionale Gestaltungsspielräume
- Langfristige Finanzierung, landesrechtliche Verankerung und fachliche Begleitung durch Steuerungsstelle auf Landesebene
Eine bundesweite Übertragung erfordert vor allem den systematischen Aufbau entsprechender Governance- und Koordinierungsstrukturen auf kommunaler Ebene. Diese benötigen geeignete rechtliche und gesicherte finanzielle Rahmenbedingungen. Zudem sind Steuerungsstellen auf Landesebene hilfreich, um den bidirektionalen Informationsfluss und die Einbindung in übergeordnete Präventionsstrategien zu gewährleisten – in Bayern beispielsweise in den Masterplan Prävention.